Kasse nach versäumter Entscheidungsfrist an "fiktive Leistungsgenehmigung" gebunden ( BSG, Urteile vom 07.11.2017, Az. B 1 KR 24/17 R und B 1 KR 15/17 R)

Entscheidet eine Krankenkasse nicht fristgerecht über einen Leistungsantrag, kann der Versicherte die Leistung kraft "fiktiver Genehmigung" verlangen. Hierbei ist weder eine Vorleistung durch den Versicherten notwendig, noch kann die Krankenkassen die fiktive Genehmigung zurücknehmen. Dies hat das Bundessozialgericht am 07.112017 in zwei Verfahren verbindlich entschieden.